Übertritte in andere Schularten


Übertrittsvoraussetzungen Realschule

Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe -> von der 5. Jahrgangsstufe Haupt-/Mittelschule:

Für die Realschule benötigt die Schülerin / der Schüler im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Haupt-/Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einen Notendurchschnitt von 2,5.

Übertritt in die 6. Jahrgangsstufe -> von der 5. Jahrgangsstufe der Haupt-/Mittelschule:

Für den Übertritt von der 5. Jahrgangsstufe Haupt-/Mittelschule in die Jahrgangsstufen 6 (bis 9) der Realschule: Im Jahreszeugnis der Haupt-/Mittelschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 und bestandene Probezeit. Auch mit einem schlechteren Notendurchschnitt kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit ein Übertritt an die Realschule erfolgen.

Übertritt in die 7., 8. und 9. Jahrgangsstufe -> von der Haupt-/Mittelschule:

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Jahreszeugnis) bis 2,0 und bestandene Probezeit: Übertritt möglich (Entscheidung der Eltern nach Beratung).

In allen anderen Fällen:

Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit.

Übertrittsvoraussetzungen Wirtschaftsschule

Übertritt in die 7. Jahrgangsstufe der vierstufigen Wirtschaftsschule

Von der Haupt-/Mittelschule

Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis.

Wenn die Schülerin oder der Schüler mit dem Zwischenzeugnis die Vorrückungserlaubnis in den M-Zug der Hauptschule erhalten hat.

Vom M-Zug der Haupt-/Mittelschule

Vorrückungserlaubnis in die 7. Jahrgangsstufe oder im Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern des M-Zugs, die auch in der 7. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4.

Übertrittsvoraussetzungen Gymnasium

Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe -> von der 5. Jahrgangsstufe Haupt-/Mittelschule:

Das Kind kann auch nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe von der Haupt-/Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Für den Wechsel auf ein Gymnasium ist eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von mindestens 2,0 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich.